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Ausbildungsvergütung als Landschaftsgärtner/in – das verdienst Du als Azubi im GaLaBau

Ausbildungsvergütung als Landschaftsgärtner/in – das verdienst Du als Azubi im GaLaBau

Freitag 7. September 2018

Damit Deine Ausbildung zum Landschaftsgärtner (m/w/d) Spaß macht, müssen mindestens drei Faktoren stimmen: die Qualität der Ausbildung, das Arbeitsklima und natürlich die Vergütung. Wie viel Geld Du als Auszubildende(r) im Garten- und Landschaftsbau bekommst, hängt davon ab, ob Du eine zwei- oder dreijährige Ausbildung absolvierst. Was das in der Praxis bedeutet, erfährst Du in unserem Blog.

Berufsausbildungsvertrag unter der Lupe

Vor Beginn Deiner Landschaftsgärtner-Ausbildung musst Du einen Vertrag mit Deinem Ausbildungsbetrieb schließen, der dreifach ausgefertigt sein muss – einmal für Dich, einmal für Deinen Ausbildungsbetrieb und einmal für das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abteilung Gartenbau. In diesem Vertrag steht alles Wesentliche, was zu Deiner Ausbildung gehört.

Wichtig: Darüber hinaus musst Du bei der zuständigen Behörde das Zeugnis von der von Dir zuletzt besuchten Schule, Deinen Lebenslauf und die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung (nur bei Jugendlichen) über den Ausbildungsbetrieb einreichen.

Seit dem 01.09.2019 gelten neue Ausbildungsvergütungen

Deine Ausbildungsvergütung variiert je nach Dauer Deiner Ausbildung und erhöht sich ab dem 1. Juli 2020 nochmals um jeweils 40 Euro pro Monat. Bei einer dreijährigen Ausbildung erhältst Du

  • im 1. Ausbildungsjahr 860,00 € (900,00 €)
  • im 2. Ausbildungsjahr 960,00 € (1.000,00 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr 1060,00 € (1.100,00 €).

Bei einer zweijährigen Ausbildung bekommst Du im ersten Ausbildungsjahr 860,00 Euro (900,00 Euro) und im zweiten Ausbildungsjahr 1.060,00 Euro (1.100,00 Euro) auf Dein Konto überwiesen.

Vertragsvereinbarung zu Fachlehrgängen im Garten- und Landschaftsbau

Im Ausbildungsvertrag findest Du auch eine Auflistung obligatorischer und freiwilliger Fachlehrgänge, die Du beim Vertragsabschluss anzukreuzen hast. Die Vertragsgrundlage sind der Bundesrahmen-tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland sowie der dazugehörige Entgelttarifvertrag Ausbildungsvergütungen.

Arbeitszeit und Urlaub während Deiner Ausbildung ist gesetzlich (tariflich) geregelt

Die Arbeitszeit entspricht den betrieblichen Regelungen des jeweiligen GALANET-Betriebes. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. In den Sommermonaten kann diese Zeit um drei Stunden überschritten und in den Wintermonaten um drei Stunden unterschritten werden. Mehrarbeitszeiten werden vergütet oder im Winter abgefeiert. Pro Kalenderjahr hast Du einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Gut vorbereitet in die landschaftsgärtnerische Ausbildung starten

Damit Du vor Ausbildungsbeginn kennen lernst was als Landschaftsgärtner/in auf Dich zukommt, bieten alle GALANET-Betriebe ein Praktikum an. In dieser einen oder zwei Wochen siehst Du, wie der Alltag eines Landschaftsgärtners/in aussieht, welche Maschinen und Geräte bedient werden müssen und welche Materialien verbaut werden. So kannst Du selbst beurteilen, ob der Beruf des Landschaftsgärtners Deinen Erwartungen gerecht wird und ob Dir das Arbeitsumfeld in dem Betrieb zusagt. Dasselbe gilt für den Praktikumsbetrieb. Auch er kann durch einen Eignungstest beurteilen, ob Du für diesen Beruf geschaffen bist.

Finde jetzt Deine Ausbildungsstelle bei GALANET

Die Suche nach dem passenden Ausbildungsbetrieb ist gar nicht so einfach. Deswegen hast Du auf unserem Portal die Möglichkeit, Dir die Stellenangebote für Azubis bei GALANET anzuschauen und sogar die ersten Informationen über Deinen eventuellen Ausbilder zu finden – ideal für Deinen optimalen Ausbildungsstart!

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